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Betriebliche Altersvorsorge

Mitarbeiter richtig absichern
Frau am Schreibtisch
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  • Pensionszusage
  • Gruppenverträge
  • Vermögenswirksame Leistungen

Arbeitgeber stehen in der Pflicht, den Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Entgeltumwandlung anzubieten. Das sichert die Angestellten zusätzlich zur gesetzlichen und privaten Rentenversicherung ab. Gelassener schauen die Mitarbeiter so in die Zukunft. Für  Arbeitgeber eignet sich die betriebliche Altersvorsorge hervorragend, Fachpersonal langfristig an ihr Unternehmen zu binden. 

Es gibt unterschiedliche Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Die klassische Variante stellt die Direktversicherung mit 15% Arbeitgeberzuschuss dar. Um die Mitarbeiter von den Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren zu lassen, gibt es Pensionsfonds. Für Führungskräfte und besser verdienende Mitarbeiter existiert die Unterstützungskasse, die sich steuerbegünstigt abschließen lässt. 

Beachtenswert sind die Gruppenverträge der Sparte betriebliche Altersversorgung. Dazu gehören Programme wie die Klinikrente und die Metallrente, die nur bestimmten Branchen zur Verfügung stehen.

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Timo Schmidt

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Rolf Hofferberth

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